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Grundlagen Atemschutz

SCHUTZSTUFEN UND EINSATZBEREICHE

Die Mindestanforderungen an partikelfiltrierende Halbmasken werden durch die EN 149:2001 + A1:2009 geregelt. Der Anhang A1 definiert hierbei erweiterte Prüfmethoden. Neben der Ermittlung der Schutzstufen FFP1, FFP2 oder FFP3 durch Messung der Filterleistung wird weiter die Einsatzzeit bestimmt.
Hier gilt:
NR = non reusable, max. für eine Schicht zu verwenden
R = reusable, wiederverwendbar
Für „R“-Masken ist die Dolomitstaubprüfung „D“-Pflicht, für „NR“-Masken ist diese freiwillig.

SCHUTZSTUFEN NACH EN 149

 Schutzstufe 
 AGW* 
 Bemerkung/Einschränkung
FFP1 4 Gegen ungiftige Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis. Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe
sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 und 3 sowie Enzyme
FFP2 10 Gegen gesundheitsschädliche und krebserregende Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis. Nicht gegen
radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme
FFP3 30 Gegen gesundheitsschädliche und krebserregende Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis. Gegen radioaktive
Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme



ANWENDUNGSSPEZIFISCHE AUSWAHL DES GEEIGNETEN ATEMSCHUTZES (ORIENTIERUNG)

TÄTIGKEIT SCHADSTOFFE SCHUTZKLASSE


 FFP1
 FFP2
 FFP3
HOLZBEARBEITUNG



Weichholz: Schleifen und Schneiden Feine Partikel, Holzstaub

Hartholz (Eiche, Buche, Tropenholz): Schleifen und Schneiden Feine Partikel, Holzstaub

Farbe abschleifen/abbürsten Feine Farbpartikel

Farbe abschleifen/abbürsten (chromhaltige Anstriche) Feine Farbpartikel

Wasserlösliche Anstriche, die Kupfer/Chrom/Arsen enthalten Feiner Farbnebel    
BAU- UND BAUNEBENGEWERBE        
Zement-Arbeiten, Verputzen, Fliesenlegen, Dachdecken Zement-/ Putz-/ Fliesen-/ Ziegelstaub    
Mauerwerk: Schneiden, Bohren, Abbruch      
Asbest: Arbeiten geringeren Umfangs Fasern    
Dachisolierung: Glas- und Mineralfasern Staub und Fasern  
Spachtelmasse/Füller: Schleifen Staub    
SCHWEISSERARBEITEN        
delstahl-und-Aluminium-Schweißen Metall- und Aluminiumoxidrauch    
Hartlöten Rauch    
METALLBEARBEITUNG        
Metall: Bohren, Schleifen, Fräsen, Flexen Metallstaub    
Hochlegierte Stähle/Edelstahl: Bohren, Schleifen, Fräsen, Flexen
Metallstaub    
ENTSORGUNG/REINIGUNGSARBEITEN        
Müllsortierung und Beseitigung Staub, Pilze    
Entsorgung medizinischer Abfälle Bakterien, Sporen    
Kehren von Böden Staub (nicht toxisch)    
Radioaktiv kontaminierte Stäube Staub    
LANDWIRTSCHAFT      
Tierseuchen/Behandlung erkrankter Tiere Bakterien, Viren    
Umgang mit Schimmelsporen Sporen    
Umgang mit Heu, Getreide, Mehl Staub    
MEDIZIN/PFLEGE/GESUNDHEIT
     
Allergien, Pollen, Hausstaub, Tierhaare Staub, Partikel, Sporen    
Bakterien, Viren, Infektionen, Legionellen Bakterien, Viren    


Atemschutzmasken sind wahlweise mit und ohne Ventil verfügbar und fallen in die PSA-Kategorie III (hohe Risiken).
Die angegebenen Filterklassen sind Mindestanforderungen und dienen zur Orientierung. Es liegt stets in der Verantwortung des Anwenders, vor Einsatz zu prüfen, ob das Atemschutzgerät den Anforderungen bezüglich Gefahrstoff und Konzentration entspricht.

* AGW = Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz, bis zu der keine Schädigungen (chronisch oder akut) zu erwarten sind, wenn Beschäftigte dort an fünf Tagen in der Woche jeweils acht Stunden arbeiten. Der AGW löst die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) sowie die technische Richtkonzentration (TRK) ab – solange diese beiden Werte jedoch noch nicht vollständig im AGW berücksichtigt werden, können sie übergangsweise noch für die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz herangezogen werden.
Quelle: Uvex Arbeitsschutz GmbH, www.uvex-safety.com

GASFILTERTYPEN UND KLA SSEN NACH EN 14387 + A1
PARTIKELFILTERTYPEN UND KLASSEN NACH EN 143 + A1
Gasfilter und ihre Anwendungsbereiche werden durch unterschiedliche Farben und Buchstaben kenntlich gemacht. Die Aufnahmekapazität der Filter wird in die Klassen 1, 2 und 3 unterteilt. Dadurch ergeben sich unterschiedlich hohe Verwendungsbeschränkungen.

 FILTERTYP 
 SCHADSTOFFART
 KLASSEN 
 KENNFARBE
A
Gegen organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C wie z. B. Lösemittel wie
Terpentin, Nitro-Verdünnung, Benzin, Tuluol, Xylol
 1, 2, 3 Braun
B
Gegen anorganische Gase und Dämpfe wie z. B. Chlor, Brom, Schwefelwasserstoff
 1, 2, 3  Grau
E
Gegen saure Gase und Dämpfe wie z. B. Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid
 1, 2, 3  Gelb
K
Gegen Ammoniak und organische Ammoniakverbindungen wie z. B. Dimethylamin
 1, 2, 3  Grün
AX
Gegen niedrigsiedende organische Verbindungen mit einem Siedepunkt ≤ 56 °C
 1, 2, 3  Braun
HG
Gegen Quecksilber
 1, 2, 3  Rot
P
Partikel
 1, 2, 3  Weiß

HINWEIS:
Halbmasken dürfen bis zum 30-Fachen des jeweiligen Grenzwertes eingesetzt werden.
Vollmasken dürfen bis zum 400-Fachen des jeweiligen Grenzwertes eingesetzt werden.
Maximal zulässige Konzentration der Klassen für A-, B-, E-, K-Filter und deren Kombinationen:
Klasse-1-Filter bis 1.000 ml/m³ (0,1 Vol-%); Klasse-2-Filter bis 5.000 ml/m³ (0,5 Vol-%);
Klasse-3-Filter bis 10.000 ml/m³ (1,0 Vol-%)



PARTIKELFILTERTYPEN UND KLASSEN NACH EN 143 + A1

 FILTERTYP 
 RÜCKHALTEVERMÖGEN 
AGW*
 HALBMASKEN 
AGW*
 VOLLMASKEN
 P1
 gering 4
4
 P2
 mittel
10
15
 P3
 groß
30
400

  • AGW = Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz, bis zu der keine Schädigungen (chronisch oder akut) zu erwarten sind, wenn Beschäftigte dort an fünf Tagen in der Woche jeweils acht Stunden arbeiten. Der AGW löst die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) sowie die technische Richtkonzentration (TRK) ab – solange diese beiden Werte jedoch noch nicht vollständig im AGW berücksichtigt werden, können sie übergangsweise noch für die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz herangezogen werden.
  • Quelle: Uvex Arbeitsschutz GmbH, www.uvex-safety.com

Es obliegt dem Anwender, vor Einsatz eines Atemschutzgerätes genau zu prüfen, ob die eingesetzten Atemschutzmasken den Anforderungen bezüglich Gefahrstoff und Konzentration entsprechen. Bitte beachten Sie die Hinweise der jeweiligen Gebrauchsanweisungen.

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